Gemeinde Stummerberg6276 StummerbergTel: +43 5283 2285Fax: +43 5283 2285 4 gemeinde@stummerberg.gv.at
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Telefon: +43 5283 2285E-Mail: gemeinde@stummerberg.gv.atACHTUNG: wir sind umgezogen:Adresse neu: Gemeindeamt Stummerberg, Bonholzweg 1, 6275 StummEmailadresse: gemeinde@stummerberg.gv.atAdresse Homepage: www.stummerberg.gv.at
Eingangs darf bezugnehmend auf den allgemeinen Sprachgebrauch, den erläuternden Bemerkungen des Bundesluftreinhaltegesetzes sowie den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Folgendes dargelegt werden: Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe, gewohnheitsmäßig unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes zur Sonnwende von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern muss es sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln. Entscheidend ist somit die Bewahrung von bestimmten, gemeinschaftsbezogenen und sittlich motivierten Verhaltensweisen.
Sofern ein Feuer diesen Qualifikationsmerkmalen entspricht sind nach Ansicht der Behörde zumindest folgende Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren:
- Osterfeuer am Karsamstag (30.03.2024)- Sonnwendfeuer (09.06.2024)- Herz–Jesu–Feuer (21.06.2024)
(Falls es bei der gegenständlichen wiederkehrenden Brauchtumspflege in der jeweiligen Gemeinschaft/Gemeinde üblich ist ein etwaiges, auf einen Werktag fallendes Brauchtumsfeuer am Wochenende zu entzünden, scheint dies ebenso zulässig!)
Meldung des Feuers an die Gemeinde: Zeit und Ort des Verbrennens sind der jeweiligen Gemeinde, auf deren Gebiet das Verbrennen erfolgen soll, mindestens 2 Wochen vor Durchführung zu melden.Hierfür wäre folgendes Formular zu verwenden: Meldeformular Zweck- und Brauchtumsfeueroder das Onlineformular: Meldung eines Zweckfeuers im Freien (tirol.gv.at)Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier: Brauchtumsfeuer 2024 - rechtliche Informationenoder auf der Internetseite des Landes Tirol unter folgendem Link: Meldung eines Zweckfeuers im Freien | Land TirolVerordnung des Landeshauptmannes vom 21.03.2023 - Änderungen: Verordnung vom 21.03.2023 - Landeshauptmann
Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Für Neuanträge ist weiterhin die Vorlage der Einkommensunterlagen erforderlich. Eine Antragstellung kann weiterhin auch über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/.
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Diese Übermittlung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, und der/die Gemeindebürger:innen kann diese Zustimmungserklärung vorab ausgefüllt und digital übermitteln.
Für den Wohnkostenzuschuss 2024 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.Link zum Land Tirol für weitere Informationen und Formulare: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/Hinweis: Die Auszahlung des Wohnkostenzuschusses erfolgt untmittelbar nach Bewilligung, der Heizkostenzuschuss folgt dann mit Beginn der Heizperiode im September.Weiterführende Informationen, Formulare, Richtlinien udgl. finden Sie auf der Website des Landes Tirol unter: Land Tirol -Tirol Zuschuss
Mit dem vom Land Tirol mitfinanzierten Angebot „Schulung Familiäre Pflege“ wird die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen durch Schulungsangebote in den Tiroler Krankenhäusern gesteigert.Das Leben hält oft unerwartete Wendungen bereit - sei es durch eine plötzliche Erkrankung, einen Unfall oder den natürlichen Prozess des Älterwerdens. In solchen Situationen benötigen Patient:innen oft Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden. Für Angehörige kann dies eine große Herausforderung darstellen, da sie sowohl emotional als auch physisch vor große Veränderungen gestellt werden.Mit dem Projekt „Schulung Familiäre Pflege“, das vom Land Tirol gefördert wird, bietet das BKH Schwaz nun auch praktische und theoretische Pflegeberatung für Angehörige an. Die Schulung besteht aus zwei Teilen und unterstützt Angehörige bei ihren täglichen Pflegeaufgaben.In den Schulungseinheiten erhalten die Teilnehmenden Informationen, Tipps und aktive Hilfestellungen für den Alltag. Dies ermöglicht es, die Pflege und Betreuung zu Hause effektiver zu gestalten und die Lebensqualität sowohl der Pflegebedürftigen als auch ihrer pflegenden Angehörigen zu steigern.
Schulungstermine 2023 & 2024 finden sie im Folder mit Schulungsterminen zum Download
Die Schulungen dauern pro Termin 3 Stunden. Treffpunkt ist immer um 16:00 beim Portier im Erdgeschoss.Wir bitten um Anmeldung per Email an bianka.feistritzer@kh-schwaz.at oder telefonisch unter +43 5242/600 – 1801
Die Eröffnung des Sozialzentrums „Gepflegtes Wohnen“ Zell am Ziller rückt mit Riesenschritten näher. Daher erfolgt nun die Ausschreibung der Wohnungen für betreutes Wohnen.Weitere Informationen finden Sie zum Download:Plakat mit Informationen zum betreuten Wohnen und zur AnmeldungFolder Betreutes WohnenAnmeldeformular betreutets WohnenInformationsblatt zur Förderung von Alltagsbetreuung
- Derzeit kommt es vermehrt zu Betrugshandlungen, die unter dem Schlagwort „Falsche Polizisten“ bekannt sind.Die Anrufer geben sich mit deutschem Akzent als Polizei- oder Kriminalbeamte aus und erklären dem späteren Opfer, dass es in der Nähe zu einem Einbruch gekommen sei. Ein Täter konnte festgenommen werden, bei ihm wurde eine Liste gefunden, auf der unter anderem auch der Name und die Adresse des späteren Opfers vermerkt sei.- Oder sie behaupten, dass bei der Bank des Angerufenen ein verurteilter Straftäter arbeiten würde und fordern die Opfer auf, ihr gesamtes Geld bei der Bank zu beheben. Außerdem handle es sich vermutlich um Falschgeld und fordern die Opfer auf, das Geld entweder an der Wohnungstür einem Kriminalbeamten zu übergeben oder an einem bestimmten Ort für die Polizei zu deponieren.- Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus und behaupten, dass ein Familienmitglied einen Verkehrsunfall verursacht habe und sich in Haft befände. Eine Entlassung aus der Haft sei nur gegen Zahlung einer Kaution möglich. Die Abholung des Geldes erfolge ebenfalls durch einen Polizeibeamten in Zivil.
Tipps für das sichere Verhalten:
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Polizeiinspektion, Tel: 059133 od. beim Landeskriminalamt Tirol, Tel: 059133 70 3333Informationsblatt Telefon-Betrüger
Armut schämt sich und Armut versteckt sich. In Tirol sind 28.000 Menschen über 65 Jahre armutsgefährdet. Seit 1947 engagiert sich die Volkshilfe für Menschen in Notlagen und schwierigen Situationen — gerne möchten wir auch Ihnen helfen! Wenn Sie zu den betroffenen Personen gehören, dann schämen Sie sich bitte nicht, sondern kontaktieren Sie uns!
LEBENSMITTELGUTSCHEIN- Pro ansuchende Person geben wir nach Maßgabe der verfügbaren Mittel einen HOFER Lebensmittelgutschein im Wert von € 100 aus.VORAUSSETZUNGEN- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Tirol und beziehen Pension MIT Ausgleichszulage oder Mindestsicherung.NOTWENDIGE UNTERLAGEN- Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es uns per eMail an altersarmut@volkshilfe.net oder per Post an die Volkshilfe Tirol, Südtiroler Platz 10-12, 6020 Innsbruck.ABWICKLUNG- Wird Ihr Ansuchen bewilligt, bekommen Sie den Gutschein direkt per Einschreiben nach Hause geschickt.Formular und Information für LebensmittelgutschreineLink zur Website der Volkshilfe TirolDie Formulare liegen auch beim Gemeindeamt Stummerberg auf!
Plakat Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung Bezirk Schwaz
Stellenausschreibung Mitarbeiter*in in der Allgemeinen Verwaltung und Amtsleiter*in
Stellenausschreibung Reinigungskraft für Gemeindehaus/Gemeindeamt Stummerberg
Aktenvernichter beim AWZ Zillertal Mitte
Müllabfuhrplan 2024 aktualisiert