Freizeitwohnsitzabgabe

Ab 1. Jänner 2020 ist in unserer Gemeinde eine Abgabe für die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz zu entrichten (Freizeitwohnsitzabgabe). Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken dienen. Auch wenn keine Eintragung im Freizeitwohnsitzverzeichnis besteht, ist die Abgabe zu entrichten. Zu beachten ist, dass mit der Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe ein illegaler Freizeitwohnsitz nicht legalisiert wird. 

Die Abgabe ist grundsätzlich vom Eigentümer des Freizeitwohnsitzes selbst zu bemessen. Dafür muss die Nutzfläche des Freizeitwohnsitzes ermittelt werden (gleiches Maß wie beim Tourismusverband). Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus der vom Gemeinderat erlassenen Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe vom 24.10.2019.


Dieser Betrag ist unaufgefordert bis 30. April eines jeden Jahres an die Gemeinde, für jedes Objekt separat unter Angabe der Nutzfläche und einer Bezeichnung (Hausnummer, Hüttenname, Parzellennummer udgl), auf das KontoNr. AT45 3633 2000 0002 0099, BIC RZTIAT22332 bei der Raika Stumm zu entrichten.


Änderungen der Nutzfläche, beispielsweise durch Umbauten, können sich auf die Abgabenhöhe auswirken.

Wird ein Freizeitwohnsitz unbefristet oder länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet, verpachtet oder sonst überlassen, ist die Abgabe vom Mieter, Pächter etc. zu entrichten. Bitte informieren Sie diesen rechtzeitig über seine Verpflichtung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.stummerberg.gv.at.

Link zur Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe

Informationsblatt zum Freizeitwohnsitzabgabegesetz Stand 02/2022

Link zum Landesgesetzblatt Nr. 86/2022 Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz - TFLAG

Erklärung Unterschied zwischen Freizeitwohnsitzpauschale und Freizeitwohnsitzabgabe Stand 2022

Kundmachung Verordnung Leerstandsabgabe Stummerberg