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Gebührenbefreiung für Kinder bis zum 2. Lebensjahr
Die Erstausstellung von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen und Reisedokumenten sind für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei.
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist das Standesamt Zell am Ziller und für Reisedokumente die Bezirkshauptmannschaft Schwaz zuständig.